Betreiberpflichten
wofür der betreiber haftet
Die Betriebssicherheitsverordnung nimmt Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen in die Verantwortung, zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Die seit 2015 gültige Novellierung definiert beispielsweise Aufzüge als Arbeitsmittel und die Betreiber als Arbeitgeber.
Aufgaben zum Stand der Technik, zu Prüfintervallen und Notfallplänen oder zum seit 2020 zwingend vorgeschriebenen Notrufsystem sind hier definiert – sind für viele Betreiber dennoch in weiten Teilen nicht vollständig bekannt.
EIN AUSZUG DER THEMEN
- Stand der Technik
- Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI)
- Definition der Prüffristen
- Notrufsystem
- Notfallpläne
- Instandhaltung, Wartungsintervalle und Ordnungsgemäßer Betrieb einer Aufzugsanlage
- Inaugenscheinnahme
IHR NUTZEN
wenn wir diese Aufgaben für Sie übernehmen – zum Beispiel mit unserem Liftmanagement
- Sie kennen Ihre individuellen Anforderungen und Pflichten.
- Mit unserem Komplettangebot halten Ihre Betreiberpflichten ein.