Prüfungsmanagement

Organisiert +  delegiert

Die regelmäßigen Prüfungen von Aufzugsanlagen sind durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben – diese hat Gesetzescharakter und ist damit verbindlich einzuhalten. Der Intervall dieser wiederkehrenden Prüfung darf zwei Jahre nicht überschreiten – in der Mitte dieses Intervalls ist eine sogenannte Zwischenprüfung vorzunehmen. Die Prüfungen werden über die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt. Die Einhaltung dieser Fristen obliegt dem Betreiber.

Koordination mit der ZÜS, sofern notwendig die Gestellung eines Mitarbeiters des Wartungsunternehmens, die Nachverfolgung möglicher Mängel sind nur einige Aufgaben, die ein Betreiber in diesem Zusammenhang erfüllen muss. Oder wir machen das für Sie.

UNSERE LÖSUNG FÜR SIE

  • Koordination der rechtlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen
  • Abstimmung der Prüftermine mit einer zugelassenen Überwachungsstelle und dem Wartungsunternehmen
  • Dokumentation und Archivierung aller Prüfberichte
  • Übernahme und Abwicklung der Prüfkosten
  • Beseitigung festgestellter Mängel

IHR NUTZEN

Sie können sicher sein, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden und Sie von jedem Koordinationsaufwand entlastet sind.

Ihr Kontakt zu uns

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