Gefährdungsbeurteilung
risikofrei + systematisch
Betreiber von Aufzügen müssen dafür sorgen, dass keine Gefahren von ihren Anlagen ausgehen: um diese rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Diese überprüft den sogenannten „Stand der Technik“ und identifiziert Abweichungen.
UNSERE LÖSUNG FÜR SIE
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung.
- Empfehlung notwendiger Maßnahmen incl. Kostenschätzung
- Begleitung ggf. notwendiger Maßnahmen
IHR NUTZEN
Unser systematisches Vorgehen sorgt dafür, dass Sie Ihre Aufzüge risikofrei betreiben und rechtssicher sind.